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AGB

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und von der Ferienwohnung Apartment-am-Burgberg bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch die Gastgeber der Ferienwohnung Apartment-am-Burgberg zur Einhaltung. Die Unterkunftsvermietung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Es werden kurzfristige und langfristige Buchungen gleich behandelt. Die Ferienwohnung Apartment-am-Burgberg verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen,
wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Haustiere sind nicht erlaubt.

Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sollte die Schlüsselübergabe bis 10.00 Uhr erfolgen. Eine Absprache über geänderte An- bzw. Abreisezeiten ist jederzeit möglich. Entstehen in den Wohnungen irgendwelche Schäden, (z. B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.) die durch die Gäste verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflicht-Versicherung des Gastes dafür auf.
Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden. Die Ferienwohnung ist besenrein zu übergeben. Es wird eine Endreinigungsgebühr von 20 €,- erhoben. In der gesamten Ferienwohnung gilt absolutes Rauchverbot, zu dessen Einhaltung sie sich mit geschlossenem Gastaufnahmevertrag verpflichten. Jedweder Verstoß gegen das Rauchverbot in der Ferienwohnung wird mit einer Vertragsstrafe i. H. v. 400 € geahndet.

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